Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Unternehmen / Steuerhinterziehung



Osnabrück (ots) – Überfällige Klarstellung

Wer bei seinem Arbeitgeber 10 000 Euro aus dem Tresor abzweigt, ist schnell mit zwei Jahren auf Bewährung dabei. Wer das Hundertfache an Steuern hinterzieht, braucht nur mit einer Strafe in derselben Höhe zu rechnen. Dass hier ein Missverhältnis vorliegt, sieht nicht nur der Stammtisch so. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2008 entsprechend entschieden. Jetzt hat er seine Sicht bekräftigt. Ausnahmen wie im konkreten Fall, oder auch wie einst beim früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel und anderen Prominenten, werden die Richter künftig nur noch verschwindend selten machen.

Zwar kennt das Gesetz keine Mindeststrafe für Steuerhinterziehung oder einen Katalog wie im Straßenverkehr, wonach die Strafe je nach messbarer Schwere der Tat in einem festgelegten Raster steigt. Vor Gericht kommt es auf den Einzelfall an. Aber nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen ist künftig noch Bewährung möglich. Diese Klarstellung ist richtig und war überfällig. Für Untreue und Betrug sollten diese Maßstäbe übrigens ebenfalls gelten.

Auf einem anderen Blatt steht, dass ein derart komplexes Steuerrecht wie das deutsche dazu einlädt, bei der Gestaltung an Grenzen zu gehen und darüber hinaus. Wenn wie im jetzigen Fall ein Firmenchef auf die Idee kommt, Gewinne abzuschöpfen und als Schenkung an seine Familie zu deklarieren, hat auch der Gesetzgeber eine gewisse Verantwortung.

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Neue Osnabrücker Zeitung
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