Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kunst / Urteile



Osnabrück (ots) – Was dient der Kunst?

Für seine Fettecken-Aktion suchte Beuys die größtmögliche Öffentlichkeit: das ZDF. Was die TV-Kameras damals aufzeichneten, ist verloren. Was Fotografen ablichteten, ist noch da, darf aber nicht gezeigt werden. Das Urteil im Streit um die Performance-Bilder verblüfft in der Neuauflage genauso wie das der Vorinstanz. Ob es der Absicht des Künstlers entspricht, ist fraglich.

Natürlich ist auch Kultur im öffentlichen Raum urheberrechtlich geschützt. Das Werk des Verpackers Christo wäre nicht möglich, wenn er es nicht mit dem Verkauf von Fotos finanzieren könnte. Bezeichnenderweise argumentieren nun aber beide Seiten, Beuys-Witwe und Beuys-Museum, mit dem Interesse der Kunst. Für die wäre aber vor allem eines wichtig: eine Trennung zwischen Vermarktung und Dokumentation. Wenn Fotografen die Kunst aus Rechtsunsicherheit bald völlig meiden, ist keinem gedient.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Trackback URL

, , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kunst / Urteile"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments