Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Arbeitsrecht / Diebstahl / Maultaschen



Osnabrück (ots) – Überzogene Kritik

Menschenverachtend, barbarisch, asozial – deutsche Arbeitsrichter
müssen sich in diesen Tagen einiges anhören von Gewerkschaftern und
Politikern. Die empören sich über fristlose Kündigungen langjähriger
Mitarbeiter, ausgesprochen wegen vermeintlicher Bagatellen. Die
Justiz-Schelte mag populär sein, liegt aber neben der Sache.

Zugegeben, ein sofortiger Rauswurf wegen einiger Teigtaschen oder
Pfandbons ist menschlich bitter. Dennoch ist er berechtigt. Denn
tatsächlich geht es nicht um Petitessen, sondern um Grundsätzliches:
Loyalität, Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit – all das stellt infrage, wer
seinen Arbeitgeber bestiehlt. Nichts anderes hat auch die Pflegerin
aus Konstanz getan, die trotz eines klaren Verbots im Betrieb
heimlich Maultaschen mitnahm. Das Arbeitsrecht kennt hier aus gutem
Grund keine Toleranz. Eine Bagatellgrenze kann es schon deshalb nicht
geben, weil sie einer Erlaubnis für kleinere Diebstähle gleichkäme.
Wenn aber jeder hier und da zugreifen dürfte, wäre der
rechtspolitische wie wirtschaftliche Schaden enorm.

Abgesehen davon ließe sich eine Grenze seriös gar nicht ziehen.
Soll sie bei drei, fünf oder zehn Euro liegen? Und was wäre dann mit
einem Mitarbeiter, der Papier im Wert von elf Euro für den
Hausgebrauch abzweigt…?

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207  

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One Comment on "Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Arbeitsrecht / Diebstahl / Maultaschen"

  1. Willi aus Neuss
    23/10/2009 at 00:30 Permalink

    Es ist unglaublich, wie tief wir hier in Deutschland gesunken sind! 6 Maultaschen, für den Müll bestimmt ,sind wohl krimineller als 6 Milionen Steuerhinterziehung. Bin kein Kommunist, aber es wird doch mal wieder Zeit, auf die Barrikaden zu gehen. So wie 1968. Wieviel müssen wir uns noch bieten lassen?
    Entlassung, weil einer sein Handy auf Firmenkosten aufgeladen hat. Kosten 0,01 EURO! Da habe ich ja noch Glück gehabt. Habe nur 3 Blatt Toilettenpapier während der Arbeitszeit gebraucht. Das 4. wäre ja nach heutiger Rechtssprechung ein Entlassungsgrund. Wo leben wir denn!

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