Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Bundesverfassungsgericht / Gebühr



Osnabrück (ots) – Ein weiterer Versuch

Man kann gut verstehen, dass Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle mit einer Gebühr notorische Kläger bremsen will. Denn wenn sich die Karlsruher Juristen mit von vornherein sinnlosen Verfahren befassen müssen, bleibt ihnen weniger Zeit, sich dem berechtigten Schutz der Grundrechte zu widmen. Verfahren ziehen sich unnötig in die Länge. Dabei hängt das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht allein davon ab, ob jemand recht bekommt, sondern auch davon, wann er recht bekommt.

Ob eine sogenannte Mutwillensgebühr tatsächlich Querulanten abschreckt, muss sich aber erst zeigen. Es wäre nicht der erste Versuch, die Klageflut einzudämmen. Schon vor Jahrzehnten ächzten die obersten deutschen Juristen über die hohe Zahl von Verfassungsbeschwerden. “Wenn man uns nicht hilft, saufen wir ab”, stöhnte bereits 1992 der damalige Verfassungsgerichtspräsident Roman Herzog. Mehrfach wurde daher das Annahmeverfahren geändert. Eine Missbrauchsgebühr gibt es schon jetzt – doch in der Praxis hat das Verfassungsgericht nur selten davon Gebrauch gemacht. Durchgreifend geholfen hat auch sie bisher nicht.

Gefordert sind zugleich die Rechtsanwälte. Von ihnen kann man verlangen, dass sie sich gründlich mit der Zulässigkeit einer Beschwerde beschäftigen, bevor sie sich an Karlsruhe wenden.

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Neue Osnabrücker Zeitung
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