Neue OZ: Kommentar zu Extremismus / Kriminalität / Innere Sicherheit



Osnabrück (ots) – Falsch verstandener Datenschutz

Datenschutz ist ein hohes Gut. Das “Recht auf informationelle Selbstbestimmung” wurzelt nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts in der Menschenwürde, geschützt im ersten und wichtigsten Artikel des Grundgesetzes. Das belegt, wie wichtig das höchste deutsche Gericht den Schutz persönlicher Daten einstuft.

Die Bundesjustizministerin überzieht dennoch maßlos, wenn sie nun mit dem Argument des Datenschutzes die geplante Zentraldatei für Neonazis möglichst klein halten will. Denn es griffe viel zu kurz, in der Datei nur Rechtsextremisten zu registrieren, die ihre verquere Ideologie auch in Gewalt umsetzen. Natürlich müssen darin ebenso die Namen der Einpeitscher, Einflüsterer und Hintermänner der braunen Szene erfasst und jederzeit abrufbar sein. Nur so bekommen die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern das ganze Bild eines hochgefährlichen Milieus, das dem Staat in Teilen viel zu lange verborgen geblieben ist.

Die Justizministerin sollte ihren Widerstand gegen das Neonazi-Register rasch aufgeben. Es ist das falsche Thema, um sich und die FDP als Vorkämpfer für Bürgerrechte und Datenschutz zu profilieren. Leutheusser-Schnarrenberger darf nicht einerseits die unzureichende Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden in der Neonazi-Affäre lautstark beklagen, den deutschen Ermittlern aber andererseits den Aufbau einer gemeinsamen, effizienten Datei hartnäckig verwehren.

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Neue Osnabrücker Zeitung
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