Osnabrück (ots) – Für ein Europa der Bürger
Den Karlsruher Richtern ist mit ihrem Urteil zum EU-Vertrag so
etwas wie die Quadratur des Kreises gelungen. Die deutschen
Verfassungshüter haben den Brüsseler Machtanspruch in die Schranken
gewiesen, ohne zum Totengräber einer handlungsfähigen EU zu werden.
So hinterlässt der epochale Richterspruch nur Gewinner; mit
Ausnahme der Bundesregierung, die eine Nachhilfestunde in Sachen
Demokratie erhielt. In Brüssel atmen die Protagonisten auf, weil die
notwendige Reform der Union nicht ausgerechnet an Musterschüler
Deutschland scheitert. Das Urteil lässt die richtigen Ansätze des
Pakts von Lissabon unangetastet – Stichworte Grundrechtecharta,
erweiterte Befugnisse für das Parlament, Außen- und
Verteidigungspolitik oder einfachere Beschlüsse des Rates.
Aber auch die EU-Kritiker können sehr zufrieden sein. Denn die
Richter haben Vorsorge getroffen, dass das Schicksal deutscher
Familien, Steuerzahler oder Rentner nicht irgendwann von Brüssel
ferngesteuert wird. Die zentralen Aufgaben des Staates – Strafrecht,
Polizei, Militär, Steuern, Sozialabgaben – weist das Gericht zu Recht
den deutschen Parlamentariern zu. Sollen in diesen Kernbereichen
Befugnisse preisgegeben werden, müssen Bundestag und Bundesrat dem
zustimmen. Eine schleichende Europäisierung am Souverän vorbei ist
damit ausgeschlossen. Karlsruhe hat den oft zitierten Anspruch eines
Europas der Bürger mit Leben erfüllt.
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