Osnabrück (ots) – Kein Akt der Gnade
Die Bundesregierung tut das einzig Richtige, indem sie zivilen
Opfern des Luftangriffs bei Kundus Entschädigung in Aussicht stellt.
Es ist kein Akt der Gnade, sondern eine Selbstverständlichkeit,
unschuldig zu Schaden Gekommenen oder Hinterbliebenen zu helfen.
Dies gilt umso mehr, als selbst Verteidigungsminister Guttenberg,
der zuvor das Gegenteil behauptet hatte, den Angriff neuerdings als
“militärisch nicht angemessen” einstuft. Eine solche öffentliche
Korrektur hat extremen Seltenheitswert. So etwas macht kein Politiker
ohne gute Gründe.
Entschädigungen sind nun eine logische Folge. Sie können – welch
positiver Begleiteffekt – dazu beitragen, eine gerichtliche
Auseinandersetzung zu vermeiden, in der die Bundesregierung womöglich
einen sehr schweren Stand hätte. Ohnehin wäre ein Geschacher über
frischen Gräbern eine abscheuliche Vorstellung. Insofern sind
unbürokratische Regelungen doppelt nützlich. Denn sie helfen auch,
den Ansehensverlust der Deutschen in Afghanistan zu begrenzen.
Im Übrigen muss oberstes Ziel sein, durch strengste Einsatzregeln
und deren strikte Befolgung unschuldige Opfer zu vermeiden. Ansonsten
wird die Basis des Terrorismus nicht geschmälert, sondern vergrößert.
Denn auch alles Geld schützt nicht vor einer Eskalation der Gewalt.
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