Neue OZ: Kommentar zu befristeter Beschäftigung



Osnabrück (ots) – Auch eigene Verantwortung

13-mal hintereinander befristet beschäftigt: Gefühlt kann das kaum rechtens sein. Aber in dem Fall einer ehemaligen Kölner Justizangestellten bestätigten die Europa-Richter die deutsche Regelung jetzt als einwandfrei. Auf einem anderen Blatt steht, dass die ständige Befristung respektlos gegenüber dem Mitarbeiter sein kann. Das gilt für jeden Arbeitgeber, aber für die öffentliche Hand insbesondere. Politiker brandmarken regelmäßig prekäre Beschäftigung. Ist der Staat aber der Dienstherr, unterliegt er denselben Mechanismen wie andere auch – und verhält sich entsprechend. Bei der Kölnerin handelt es sich nicht einmal um einen Einzelfall: In der NRW-Justiz ist Dauerbefristung verbreitet.

Eigenverantwortung spielt aber auch eine wichtige Rolle. Spätestens nach der dritten Befristung erscheint generell die Frage nach der Ursache ratsam. Ist es tatsächlich reine Ausbeutung? Oder wird ein Mitarbeiter vielmehr wieder und wieder mitgezogen in der Hoffnung, dass er sich steigert? Oder hat der Posten selbst keine Zukunft, unabhängig von der konkreten Person?

Bei der Justiz, wo bis in jüngste Zeiten hinein gerne diktiert wurde, statt sich selbst an den Computer zu setzen, war genau dies der Fall. Der fallende Bedarf an Schreibkräften war absehbar. Wer sich darauf nicht einstellte, hatte ein Problem. Auch in anderen Branchen bietet Qualifizierung den besten Schutz gegen Befristungsorgien – und im Zweifel die Freiheit, einfach woanders arbeiten zu können.

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Neue Osnabrücker Zeitung
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