Hannover (ots) – Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im
Internet ist hierzulande zu einem lukrativen Geschäftsmodell
geworden. Die Abmahner kassieren bei kleinen Leuten für geringfügige
Rechtsverstöße ab, die Wurzel des Übels bleibt aber bestehen.
Begünstigt werden derlei Auswüchse vom deutschen Gesetzgeber, hat das
Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 1/10 festgestellt.
Verstöße gegen das Urheberrecht lassen sich im Internet
automatisiert feststellen, angebliche Täter in gerichtlichen
Massenverfahren schnell ermitteln. Jüngst etwa genehmigte ein Kölner
Gericht die Abfrage von rund 11.000 Kundennamen bei einem Provider
auf einen Schlag. Dutzende Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf
Massenabmahnungen von Tauschbörsennutzern spezialisiert. Dabei
stützen sie sich auf Ermittlungen von externen Dienstleistern.
Geheime Vertragswerke sichern, dass Anwälte, Privatermittler und
Rechteinhaber von den Einnahmen profitieren. Die neu entstandene
Branche wirbt sogar damit, die Verfolgung vermeintlicher
Urheberrechtsverletzungen könne einem Rechteinhaber höhere Umsätze
bescheren als der reguläre Verkauf seiner Produkte. Immerhin soll
jeder Verdächtige 400 bis 600 Euro Gebühren und Schadensersatz
bezahlen. Angesichts zehntausender Abmahnungen erzielt die
Abmahnindustrie also enorme Umsätze.
Laut c’t mehren sich die Anzeichen, dass die Rechtevertreter dabei
gesetzliche Vorgaben selbst nicht so genau nehmen. Konkret fordern
Rechtsanwälte Gebühren ein, ohne nachgewiesen zu haben, dass diese
auch entstanden sind. Sollten Nachweise weiterhin ausbleiben, steht
der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs im Raum. Außerdem sei die
Rolle der Privatermittler unklar, gab Rechtsanwalt und
Standesrechtsexperte Dr. Volker Römermann im Interview mit c’t zu
bedenken. Sie bewegen sich mit ihren Recherchen im juristischen
Umfeld, derlei Leistungen könne man als Rechtsdienstleistung sehen,
die aber Nichtjuristen verboten sei.
“Diesem Treiben am Rande der Legalität leistete der Gesetzgeber
sogar Vorschub”, erläutert c’t-Redakteur Holger Bleich. Die
massenhafte Provider-Abfrage von verdächtigten Kunden wurde massiv
erleichtert. Die gleichzeitig eingeführte Deckelung der Abmahnkosten
auf 100 Euro greift wegen des schwammigen Gesetzestextes in der
Praxis nicht. “Zurzeit muss bei den Bürgern zwangsläufig der Eindruck
entstehen, skrupellosen Beutelschneidern gegenüberzustehen”,
resümiert c’t-Experte Holger Bleich. “Wie aber soll in einem solchen
Klima ein Unrechtsbewusstsein für die illegale Weitergabe von
geschützten Werken entstehen?”
Titelbild c’t 1/2010
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