Hamburg (ots) – Der NDR-Rundfunkrat wird am Montag, 1. März, mit
der Veröffentlichung des vom Intendanten vorgelegten
Telemedienkonzepts das Genehmigungsverfahren für das
Internet-Teilangebot “Niedersachsen regional” auf NDR Online
eröffnen. Das Verfahren basiert auf den Vorschriften des
Rundfunkstaatsvertrags in Verbindung mit den Programmrichtlinien des
Norddeutschen Rundfunks. Danach müssen neue oder veränderte
Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter bestimmten
Voraussetzungen im Rahmen eines Dreistufentests überprüft werden.
Das Konzept für das neue Teilangebot “Niedersachsen regional” fügt
sich in das übergreifende Telemedienkonzept NDR Online ein. Es folgt
ihm in Bezug auf inhaltliche Ausrichtung, Navigation, Darstellung und
Verweildauer. Das Teilangebot “Niedersachsen regional” soll alle für
Niedersachsen relevanten Inhalte bündeln, die der NDR produziert.
Schwerpunkt der Bemühungen ist es, dass künftig mehr Videos in die
Bundesland- und Regionalseiten einfließen sollen. Die Inhalte sollen,
wie bereits im Telemedienkonzept für NDR Online beschrieben, auf den
für Niedersachsen vorgesehenen fünf verschiedenen regionalen Seiten
zugänglich gemacht werden. Deren Zuschnitt orientiert sich an den
Zuständigkeits- und Berichterstattungsgebieten der
NDR-Regionalstudios und damit an den Hörfunkfenstern im Programm von
NDR 1 Niedersachsen. Im Einklang mit den Vorgaben des
Rundfunkstaatsvertrages wird es keine flächendeckende lokale
Berichterstattung geben.
Im Rahmen des Dreistufentests haben Dritte innerhalb eines
Zeitraums von sechs Wochen nach Veröffentlichung des
Telemedienkonzepts Gelegenheit, eine Stellungnahme beim
NDR-Rundfunkrat einzureichen (NDR-Rundfunkrat, Postfach, 20140
Hamburg; E-Mail: dst_niedersachsen-regional@ndr.de). Die
Angebotsbeschreibung bzw. das Telemedienkonzept sowie Einzelheiten
zum Dreistufentest sind ab Montag, 1. März, im Internet unter
www.ndr-rundfunkrat.de abrufbar.
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Telefon: 040 / 4156-2300
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