Hamburg (ots) – Die Rede des NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs
vor Parteifreunden in Saarbrücken hat möglicherweise strafrechtliche
Konsequenzen. Gegenüber NDR Info bestätigte die Staatsanwaltschaft
Saarbrücken, dass Teile der Rede möglicherweise den Straftatbestand
der Volksverhetzung erfüllen könnten. Beim “politischen
Aschermittwoch” der Saar-NPD hatte Pastörs im Zusammenhang mit der
Finanzkrise in der Bundesrepublik wörtlich von einer “Judenrepublik”
gesprochen. Später sprach er davon, dass türkische Mitbürger mit
ihrer “Samenkanone” nach Deutschland eingereist seien. Pastörs hatte
seine Rede vor laufenden TV-Kameras gehalten. Ob die
Staatsanwaltschaft Vorermittlungen einleitet, ist noch nicht geklärt.
Udo Pastörs genießt als Abgeordneter des Schweriner Landtages
parlamentarische Immunität. Über deren Aufhebung müsste der
Immunitätsausschuss des Landtags entscheiden.
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