MPU schützt vor Rückfällen / Studie der Universität Bonn belegt den Erfolg der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung



Berlin (ots) – Nur wenige alkoholauffällige Fahrer werden nach einer positiven Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wieder rückfällig. Dies geht aus einer repräsentativen Studie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag des Verbandes der TÜV e.V. hervor. Untersucht wurde die Bewährung im Straßenverkehr von 1.600 ehemaligen MPU-Teilnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren.

Das zentrale Ergebnis: Deutlich über 90 Prozent aller Fahrer, die durch die MPU ihre Fahrerlaubnis wiedererhalten hatten, wurden nicht mehr rückfällig. Sie bekamen ihr problematisches Verhalten dauerhaft in den Griff. Die Experten konnten in ihrer Studie nachweisen, dass durch die MPU die Rückfallhäufigkeit bei Alkoholfahrern mit massiven Verhaltensproblemen auf das gleiche Niveau sank, wie bei minderschweren Fällen, bei denen lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Dadurch wurde eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Straßenverkehr erst möglich. “Dies zeigt, dass durch die MPU eine echte Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten angestoßen wird”, erläutert Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, “Schutz vor Rückfällen durch die MPU bedeutet Schutz vor schweren und schwersten Unfällen.”

Die Wissenschaftler untersuchten die Bewährung im Straßenverkehr von 1.600 Personen, die zwischen November 2005 und Oktober 2006 eine MPU absolviert hatten. Das Bewährungsergebnis wurde über einen Zeitraum von drei Jahren nach der MPU anhand von Abfragen aus dem Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft. Als Vergleichsgruppe wurde mit Unterstützung des KBA eine Stichprobe von 3.200 Kraftfahrern gezogen, die mit einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auffällig geworden waren, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen oder die Eignung in Frage gestellt worden wäre. Als Rückfallkriterium wurde jede in Verbindung mit Alkohol stehende Tat gewertet, die innerhalb von drei Jahren nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach der letzten Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Wissenschaftlich betreut und ausgewertet wurde die Studie vom Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sämtliche Daten stammen von den im VdTÜV e.V. organisierten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) von TÜV NORD, TÜV Thüringen, TÜV Hessen, TÜV SÜD, DEKRA und TÜV Rheinland (heute ABV). Sie stellen einen Anteil von über 80 Prozent aller in Deutschland absolvierten Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen.

Pressekontakt:

Johannes Näumann
Tel.: 030/760095320
Mail: johannes.naeumann@vdtuev.de

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