Montgomery: Ärzte dürfen nicht Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse sein



Berlin (ots) – “Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichtes dem Vertrauensschutz bei Strafanwälten mehr Bedeutung beimessen, als der Integrität des Patienten-Arzt-Verhältnisses. Mit Befremden haben wir deshalb zur Kenntnis genommen, dass Ärzte höchstrichterlich zu Berufsgeheimnisträgern zweiter Klasse degradiert werden.” So kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Telefonüberwachung mutmaßlicher Straftäter. Die Karlsruher Richter hatten mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die seit 2008 geltenden Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zurückgewiesen und den seither eingeschränkten Vertraulichkeitsschutz für bestimmte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater bei Ermittlungen als verfassungskonform befunden.

“Ärzte und ihre Patienten laufen nach dem Beschluss weiterhin Gefahr, Ziel staatlicher Lauschangriffe zu werden”, warnte der BÄK-Präsident. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrechte gehörten aber zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Diese erst garantierten das für die Patienten-Arzt-Beziehung so wichtige Vertrauensverhältnis, das ohne staatliche Beeinflussung und Furcht vor Abhörmaßnahmen aufgebaut werden müsse. “Die Kommunikation mit Ärzten sollte deshalb genauso vor staatlicher Überwachung geschützt werden, wie die mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten. Wir fordern die Politik auf, den Lauschangriff auf uns Ärzte zu stoppen”, sagte Montgomery.

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