Halle (ots) – Der Anwalt der Hinterbliebenen des Luftangriffs von
Kundus, Bernhard Docke, hat die Entscheidung von
Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), die
Entschädigungsverhandlungen zu beenden, kritisiert. “Die Entscheidung
ist absolut nicht nachvollziehbar und völlig unangemessen”, sagte er
der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung”
(Mittwoch-Ausgabe). “Wenn die Hilfe in der von uns vorgeschlagenen
Art und Weise nicht realisiert werden kann, ist das kein Grund, die
Verhandlungen abzubrechen.” Docke erklärte weiter: “Die
Schadenersatzforderungen bleiben bestehen. Guttenbergs Entscheidung
ändert überhaupt nichts an den Ansprüchen der Opfer.” Er und sein
Kollege Karim Popal seien im Übrigen die legitimen Anwälte der
Hinterbliebenen. Ihr Mandat sei “stabil und steht”.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300
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