Mindener Tageblatt: Kommentar zu Neuwahldiskussion in NRW / Vor der Bewegungsunfähigkeit



Minden (ots) – Hier irrt Rot-Grün: Auch eine Parlamentsmehrheit kann verfassungswidrige Schuldenhaushalte nicht rechtskonform machen – da müsste schon die Verfassung selbst geändert werden. Das heftige Wedeln mit der Neuwahl-Drohung zeigt denn auch nichts anderes als die beträchtliche Nervosität der rot-grünen Landesregierung vor dem heutigen Urteil des Verfassungsgerichts. Sollte sie dort scheitern, sind ihre politischen Optionen für ein weiteres Durchlavieren mit Hilfe der Linken nämlich erledigt – bis auf Neuwahlen. Die dürfte man angesichts der aktuellen Umfragelage zwar durchaus gewinnen; einen Blankoscheck für künftige Verfassungsbrüche per ungenierter Kreditaufnahme hätte man damit jedoch mitnichten. Insofern geht das Kalkül von Kraft und Löhrmann wohl auch eher dahin, den Wahlkampf mit dem Versprechen weiterer auf Pump finanzierter Wohltaten so zu führen, dass eine parlamentarische Duldung durch die ausgabenfixierte Linke anschließend entbehrlich ist. Dann kann man mit dem bedauernden Verweis auf den mit Sicherheit erneut von der Unionsopposition eingeklagten Zwang zur Verfassungstreue doch noch mit unvermeidlichen Sparmaßnahmen beginnen. Und den Schwarzen Peter bei der Opposition abladen, die den Menschen all die schönen Gaben einfach vorenthalten will. Interessant wird allerdings sein, wie Rot-Grün die Mehrheit für eine Neuwahl zustande bekommen will – die eigenen Stimmen reichen da nicht. Doch weder die Abgeordneten der Linken noch die von Schwarz-Gelb haben ein Interesse am baldigen Mandatsverzicht. So etwas nennt man wohl “patt”.

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Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
Telefon: (0571) 882-/-248
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