Mindener Tageblatt: Kommentar zu Entschädigung für Kindsmörder Gäfgen: / Die kalte Logik des Rechts



Minden (ots) – Was im Kindsmörder Marcus Gäfgen vorgeht, möchte man sich lieber nicht vorstellen. Späte Reue über seine schändliche Tat scheint er jedenfalls nicht zu empfinden, auch sind ihm die Gefühle der Angehörigen seines Opfers wohl offenkundig gleichgültig. Wäre ihm ein wie auch immer gearteter Rest moralischen Empfindens verblieben, müsste allein der Gedanke an die Eltern seine Endlos-Prozessiererei verbieten. Doch er klagt und klagt, stilisiert sich als Opfer. Und verdrängt seine grausame Tat: die Ermordung eines arglosen Jungen aus Habgier. Marcus Gäfgen erhält nun also auch noch 3000 Euro Schmerzensgeld für das Androhen von Schmerzen durch Polizeibeamte, die von ihm das Versteck des zu diesem Zeitpunkt von ihnen noch lebend geglaubten Opfers erfahren wollten. Dafür waren Polizisten bereits juristisch zur Rechenschaft gezogen worden. Die schlechte Nachricht ist: Das muss der Rechtsstaat und müssen mit ihm dessen Bürger aushalten. Die gute: Gerade darin erweist er sich als solcher. Man kann in Fällen wie diesem – und gewiss in manchen anderen auch – an seiner kalten Logik und seinem unerbittlichen Gleichheitsprinzip (ver)-zweifeln. Das ist nur zu menschlich und verständlich. Doch ist Bestandteil unserer Wertordnung eben auch die feste Überzeugung, dass ihre Geltung nicht verwirken kann, wer gegen sie verstößt – das nämlich lieferte sie letztlich beliebiger Auslegung aus. Marcus Gäfgen hat sein Recht in dieser Frage bekommen, so schwer dem Richter diese Entscheidung auch fiel und so sehr sie sicherlich das Rechtsempfinden vieler Bürger erschüttern wird. Gleichwohl hat sich der Täter mit seiner zynischen Strapazierung des Rechtswegs ein weiteres Mal außerhalb der Gesellschaft gestellt. Verständnis schuldet sie ihm nicht.

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Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
Telefon: (0571) 882-/-248
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