Mehr Schutz für Journalisten Presserat: Schutz vor Strafverfolgung von Berufsgeheimnisträgern erweitern



Berlin (ots) – Der Deutsche Presserat appelliert in seiner Sitzung
am 3. März an die Bundesministerin der Justiz, ihren
Referentenentwurf zur Änderung der Regelungen für
Strafermittlungsmaß-nahmen zu überarbeiten. Der dort behandelte §
160a der Strafprozessordnung muss umfassender als bislang
Journalisten vor Ermittlungsmaßnahmen schützen. Die
Plenums-mitglieder unterstreichen das Anliegen der Medienverbände,
die Journalisten in den Personenkreis der geschützten
Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.

Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass
der Kreis der dort erfassten Berufsgeheimnisträger auf Rechtsanwälte
ausgeweitet werden soll. Ermittlungs-maßnahmen gegen
Berufsgeheimnisträger sind danach im Umfang ihres
Zeugnisverweige-rungsrechtes unzulässig. Dahingegen bleiben
Ermittlungsmaßnahmen gegen Journalisten zulässig, wenn das
Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt.
Der Presserat begrüßt die geplante Erweiterung des Personenkreises
auf Rechtsanwälte, fordert aber gleichzeitig, dass zukünftig auch
Journalisten von dem umfassenden Schutz profitieren sollten.

Es reiche nicht aus, im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechts zu
verbieten, die Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren
Papiere zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im
Bereich der Kommunikation möglich blieben. Diese Situation führt aus
Sicht des Presserats dazu, dass der Informantenschutz nicht
gewährleistet werden kann. Die vertrauliche Kommunikation zwischen
Informanten und Medien ist bedeutender Bestandteil der
journalistischen Arbeit, die von der Pressefreiheit geschützt wird.
“Die Presse erfüllt in der Demokratie die wichtige Aufgabe,
Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. Die Einschränkung der
Recherchefreiheit ist eine potentielle Gefahr für die Demokratie”,
sagt Bernd Hilder, neu gewählter Sprecher des Deutschen Presserats.

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax:030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de  

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