Berlin (ots) – Anlässlich des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zur Rechtmäßigkeit der nationalen Umsetzung der
Richtlinie (95/46/EG) erklärt der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches die
bisherige Umsetzungspraxis der Richtlinie (95/46/EG) zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und
zum freien Datenverkehr bezüglich der Einrichtung der nationalen
Kontrollstellen in den Bundesländern für den nicht-öffentlichen
Bereich für nicht europarechtskonform erklärt hat, überrascht nicht
nur in seinem Ergebnis, sondern auch in seiner Kürze und
Deutlichkeit.
Der Generalanwalt hatte im November 2009 die bisherige
Umsetzungspraxis in den Bundesländern, ebenso wie die
Bundesregierung, noch für europarechtskonform angesehen. Dass der
Europäische Gerichtshof nunmehr von den Bundesländern verlangt, ein
seit mehr als 30 Jahrzehnten bewährtes Kontrollsystem aufzugeben,
stellt im Ergebnis für mich eine Stärkung des nationalen Vollzugs des
Datenschutzrechts dar.
Aus dem Urteil ergibt sich somit ein weiterführender
Optimierungsbedarf für die Unabhängigkeit der nationalen
Datenschutzbehörden. Die hiermit verbundene Anpassung der Rechtslage
richtet sich jedoch vornehmlich an die Bundesländer.
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