Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über muslimische Gebete an Schulen



Frankfurt/Oder (ots) – Das Urteil klingt salomonisch. Wenn man es genau betrachtet, haben sich die Richter aber um eine Entscheidung herumgemogelt. Wie ist es denn nun – darf ein Muslim im Schulflur beten? Darf die Schule in unserem säkularen Staat ihm einen eigenen Gebetsraum zugestehen? Und was geschieht, wenn Christen, Juden, Hindus oder Buddhisten unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und Artikel 4 des Grundgesetzes dasselbe fordern? All diese Fragen hat das Gericht unbeantwortet gelassen und damit eine Chance vertan, die Regeln für unsere Gesellschaft, die sich erkennbar ethnisch und religiös verändert, zu gestalten. Und es lässt die einzelnen Schulen mit diesen grundsätzlichen Fragen allein. Für eine Klärung könnte nun das Bundesverfassungsgericht sorgen. Hoffentlich findet sich jemand, der ihm den Fall vorlegt. +++

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