Märkische Oderzeitung: Märkische Oderzeitung (Frankfurt/Oder) zum Maßregelvollzug-Urteil



Frankfurt/Oder (ots) – Das Karlsruher Urteil, wonach der Maßregelvollzug auch in privater Trägerschaft verfassungskonform sei, mag auf den ersten Blick überraschen. Es ist allerdings kein Plädoyer, das der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben in einem besonders sensiblen, weil Grundrechtseinschränkungen unterliegenden Bereich das Wort redet. Im vorliegenden Fall weisen die Verfassungsrichter die Klage eines Straftäters in einer hessischen Maßregelvollzuganstalt ab, deren privaten Charakter sie als rein formell bezeichnen, weil sie in der Hand eines öffentlichen Trägers ist. Kommerzielle Interessen schließen sie damit aus. Allerdings muss die parlamentarische Kontrolle über die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung jederzeit erfüllt sein. Der Maßregelvollzug, salopp zuweilen auch Psychiatrie mit Gittern genannt, bleibt damit eine eng an den Staat gebundene Aufgabe. +++

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