LVZ: Verbraucherschutz-Ministerin Aigner konkretisiert Pläne für Finanz-TÜV zum Schutz der Verbraucher



Leipzig (ots) – Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will
die Bundesregierung ihr geplantes Verbraucher-Finanz-Schutzgesetz
abgeschlossen haben. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)
kündigte das in einem Interview mit der “Leipziger Volkszeitung”
(Montag-Ausgabe) an. “Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der
Sommerpause, also bis Juli, abgeschlossen werden”, sagte sie.

Darin soll auch in wichtigen Bereichen eine Art Finanz-TÜV für
Anlageprodukte geregelt werden. “Wenn damit gemeint ist, dass kein
Anbieter und kein Produkt sich der staatlichen Finanzaufsicht
entziehen kann, bin ich einverstanden. Ich unterstütze auch die
Forderung, die Finanzaufsicht mit Aufgaben des Verbraucherschutzes zu
betrauen.” Eine hundertprozentigen Total-Schutz für die Verbraucher
könne es aber nicht geben. “Wir können aber wohl nicht erreichen,
dass jedes Anlageprodukt von der Finanzaufsicht auf Herz und Nieren
geprüft wird, bevor es verkauft wird, denn es gibt Abertausende von
Anlageprodukten”, sagte die Ministerin.

Gesetzliche Verbraucherschutzregelungen könnten auch
rechtswidriges Verhalten durch Finanzdienstleister nie ganz
ausschließen. “Sie können aber rechtswidriges Verhalten sehr
unwahrscheinlich machen, wenn sie Rechtsfolgen vorsehen, die den
Täter selbst treffen.” Genau das sei mit dem bereits vom Kabinett
verabredeten Gesetzentwurf zur Neuregelung des
Schuldverschreibungsrechts beabsichtigt. Darin werde der
Anlageberater verpflichtet, über jedes Beratungsgespräch ein
Protokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. “Falsche
Empfehlungen lassen sich mit diesem Dokument leichter nachweisen.
Wenn das Protokoll lückenhaft ist, muss der Anlageberater belegen,
dass er dennoch ordnungsgemäß beraten hat”, betonte Ilse Aigner.

Die Verjährungsfrist betrage künftig drei statt einem Jahr ab
Kenntnis des Beratungsfehlers. Auch wenn der Anleger vom
Beratungsfehler keine Kenntnis habe, laufe die Verjährungsfrist
spätestens zehn statt drei Jahre nach dem Wertpapiererwerb ab. “Der
Anlageberater muss über Beratungsgespräche zu Wertpapieren ein
schriftliches Protokoll erstellen und dem Anleger übergeben. Darin
sind insbesondere die persönliche Situation und die Anliegen des
Kunden, die erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen
Gründe festzuhalten”, hob Aigner hervor. “Tatsache ist, dass viele
Anleger auch wegen der Empfehlungen ihres Anlageberaters herbe
Verluste erlitten haben oder noch um ihr Geld fürchten. Die Berater
sind vielfach nicht auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden
eingegangen. Stattdessen standen eigene Vorteile im Mittelpunkt.”

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000  

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