Leipzig (ots) – Politiker von Union und Grünen haben eine
Neuausrichtung der Mehrwertsteuersätze verlangt. Aktuellen Anlass
dafür sehen sie aufgrund der Auswirkungen eines siebenseitigen
Erlasses des Bundesfinanzministeriums zur Erhebung der Umsatzsteuer
bei der Abgabe von Speisen und Getränken. Im Ergebnis führt der
Erlass zur deutlichen Verteuerung von Schulessen, weil in der Regel
bei ausgeteiltem Essen neuerdings der volle Mehrwertsteuersatz von 19
Prozent und nicht mehr, wie früher, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
von lediglich sieben Prozent veranschlagt wird.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte dazu der
“Leipziger Volkszeitung” (Donnerstag-Ausgabe): “Das ist eine von
vielen Ungereimtheiten im Mehrwertsteuer-System. Im Koalitionsvertrag
steht, dass dieses Thema umfassend überprüft wird.”
Der Oberbürgermeister von Tübingen, der Grünen-Politiker Boris
Palmer, sagte der Zeitung, es sei “hochgradig ärgerlich, dass der
Burger zum Mitnehmen neben der Schule mit lediglich sieben Prozent
Mehrwertsteuer verkauft werden darf, während für das Bio-Essen in der
Schule 19 Prozent fällig werden”. Er verwies darauf, dass dies in der
Praxis in den Schulkantinen zu einer Verteuerung des Schulessens von
im Schnitt zehn Prozent führen werde. “Es gibt nur eine Lösung”, so
verlangte Palmer: “Im Gesetz muss klargestellt werden, dass die
Mehrwertsteuer beispielsweise für Schulessen auch dann nur bei sieben
Prozent liegt, wenn man das Essen nicht nur zubereitet, sondern es
auch austeilt.” Wenn das politische Ziel, gesundes Essen in Schulen
anzubieten, von allen getragen werde, dann dürfe man jetzt nicht die
Mehrwertsteuer auf dieses Angebot erhöhen, forderte Palmer. Durch den
reduzierten Mehrwertsteuersatz bei Fastfood zum Mitnehmen entstehe
dem Fiskus, so Palmer unter Berufung auf Rechnungshof-Ermittlungen,
ein Einnahmeverlust von 520 Millionen Euro jährlich. “Diesen Betrag
könnten wir für die Verbilligung des Schulessens gut gebrauchen”,
meinte der Oberbürgermeister. Man sollte Fastfood-Essen generell mit
dem vollen Mehrwertsteuersatz und Schulessen grundsätzlich nur mit
dem verbilligten Mehrwertsteuersatz belegen. Palmer verwies darauf,
dass Studenten in Mensen, weil dies Anstalten des Öffentlichen Rechts
seien, essen könnten, ohne Mehrwertsteuer entrichten zu müssen.
Der neue Abgrenzungserlass zur Mehrwertsteuer stammt noch aus den
Zeiten der großen Koalition vom Oktober 2008. In seinen Auswirkungen
kommt er aber teilweise erst jetzt ans Licht.
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