LVZ: Experten: General Hars habe faktisch um Entlassung gebeten / Absprache für Ende von Schneiderhan-Dienstzeit wegen laufender zahnärztlicher Behandlung



Leipzig (ots) – Der von Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor
zu Guttenberg (CSU) im Zusammenhang mit der Behandlung der
Kundus-Affäre in den Ruhestand versetzte Brigadegeneral Henning Hars
habe seine Entlassung aus dem aktiven Dienst willentlich und
demonstrativ selbst herbeigeführt. Zu diesem Ergebnis kommen führende
Dienstrechtsexperten der Bundesregierung nach einem Bericht der
“Leipziger Volkszeitung” (Mittwoch-Ausgabe) nach Bewertung des
Generals-Schreiben vom 16. Dezember 2009 an den Minister.

“Das Schreiben kommt einer Bitte um Entlassung aus dem
Beamtenverhältnis gleich”, so ein führender Beamtenrechtsexperte der
Regierung gegenüber der Zeitung nach Lektüre des Schreibens. Als
Grund dafür werden auch anderweitige Karrierepläne von General Hars
genannt. Zugleich wurde bekannt, dass das Dienstverhältnis von
Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan erst zum Jahresende beendet
wurde. Als Grund gilt eine laufende zahnärztliche Behandlung.

In dem Brief, den die Zeitung im Wortlaut abdruckt, äußert der
entlassene General des Wehrbereichskommando I Küste nicht nur
allgemeine Zweifel am Vorgehen des Ministers, sondern er entzieht
diesem faktisch “als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt das Maß
an Vertrauen”, das für die Erfüllung der notwendigen Aufgaben
notwendig erscheine. “Sollten Sie allerdings bei einer Prüfung Ihrer
Motive für Ihre diesbezüglichen Entscheidungen zu dem Ergebnis
kommen, dass politische Opportunität die eigentliche Triebfeder Ihres
Handelns war, empfehle ich, die der Bedeutung des Amtes
entsprechenden Konsequenzen zu ziehen”, rät General a.D. Hars seinem
Minister. Für sämtliche Vorwürfe gegen die Generalität sei zu
Guttenberg zudem “bedauerlicherweise eine Erklärung schuldig”
geblieben.

Hars wurden in Militärkreisen bereits vor Wochen eigene Pläne
außerhalb der Bundeswehr im Bereich der politischen Stiftungsarbeit  
nachgesagt. Regulär wäre General Hars demnächst für vier Monate in
den  Kosovo gegangen. Anschließend sollte er als Direktor im Bereich
Lehre an die Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg wechseln.

Bereits Ende November hatte der Verteidigungsminister zu
Guttenberg im Zusammenhang mit behaupteter vorenthaltener Akten die
Dienstverhältnisse mit dem damaligen Staatssekretär Peter Wichert und
mit Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan beendet. Während dabei
Wichert Ende November mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen
Ruhestand versetzt worden war, endete das Dienstverhältnis für
Generalinspekteur Schneiderhan erst zum Jahresende 2009. Als Grund
für die verzögerte Beendigung des Dienstverhältnisses des obersten
Generals der Bundeswehr gilt, nach einem Bericht der Zeitung, eine
laufende zahnärztliche Behandlung des Generals. In den Richtlinien
für die zahnärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr des
Ministeriums heißt es dazu: “Für alle zahnärztlichen Maßnahmen, die,
unabhängig von ihrer Erfordernis, nach Beendigung der Dienstzeit
einer Soldatin/eines Soldaten erbracht werden, ist eine
Kostenübernahme zu Lasten des Bundes durch die Bundeswehr
ausgeschlossen.” Innerhalb der Vertretungsorgane der Truppe ist in
diesem Zusammenhang bereits von dem Verdacht auf eine “Lex
Schneiderhan” die Rede. Bei einem normalen Oberfeldwebel kenne der
Bund bei Dienstzeitende während einer laufenden Behandlung “keine
Rücksicht”, aber bei jemandem aus der Besoldungsgruppe B 11 werde
einfach die Dienstzeit verlängert, kritisierte ein zuständiger
Verbandsvertreter gegenüber der Zeitung.

Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0  

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