Lehmer: Bessere Verbraucherinformation



Berlin (ots) – Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation beschlossen. Dazu erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:

“Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes stärken wir die Informationsrechte der Verbraucher. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die schutzwürdigen Interessen und Verfahrensrechte betroffener Unternehmen in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Die Bürger können künftig unbürokratischer, schneller und umfassender Verbraucherinformationen von Behörden erhalten:

– Anträge können nun formlos, etwa per E-Mail, gestellt werden.
Dies reduziert den Aufwand für die Bürger.
– Das Verfahren wird beschleunigt.
– Anfragen sind grundsätzlich kostenfrei. Kosten sollen nur noch
bei den wenigen besonders arbeitsintensiven “Globalanfragen”
erhoben werden.
– Auskünfte sind nun auch zu Verbraucherprodukten im Sinne des
Produktsicherheitsgesetzes möglich, etwa zu Haushaltsgeräten
oder Möbeln.

Künftig besteht für Behörden zudem eine aktive Informationspflicht bei Rechtsverstößen sowie bei schwerwiegenden Gesundheitsgefährdungen und Verstößen gegen Hygiene- und Täuschungsvorschriften nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Mit der Verbesserung der Verbraucherinformation setzen wir einen wichtigen Punkt des Dioxin-Aktionsplans und des Koalitionsvertrages um.

Es ist uns besonders wichtig, stets auch die berechtigten Interessen von Unternehmen zu wahren. Darum haben wir im parlamentarischen Verfahren dafür gesorgt, dass im Verbraucherinformationsgesetz klar definiert wird, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind. Die Veröffentlichungspflicht der Behörden wurde bei Proben auf die Fälle beschränkt, in denen zwei unabhängige Untersuchungen vorliegen.”

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23

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