Lausitzer Rundschau: Umstrittenes Wahlrecht verabschiedet / Ein Fall für Karlsruhe



Cottbus (ots) – Die Parteien im Bundestag haben sich in den letzten Jahrzehnten über alles Mögliche entzweit. In einem Punkt herrschte allerdings stets Konsens: beim Wahlrecht. Dieser Konsens bildet gewissermaßen die Basis der Demokratie. Denn ohne ein parteienübergreifendes Einvernehmen über das Zustandekommen der Volksvertretungen steht die Legitimation der demokratischen Verfasstheit des Staates infrage. Die schwarz-gelbe Koalition verschleudert gerade dieses zentrale Gut. Das neue Wahlrecht kam gestern im Bundestag nur mit den Stimmen von Union und FDP zustande. Dabei hatten die Akteure viel Zeit, um eine einvernehmliche Lösung der zweifellos schwierigen Materie zu finden. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts insgesamt drei Jahre. Vielleicht war das ein Fehler. Denn offenbar hat dies einer Verhärtung der Fronten Tür und Tor geöffnet. Vieles spricht dafür, dass es Karlsruhe nun erneut richten muss. Denn die Möglichkeit, dass eine Partei weniger Sitze bekommt, wenn sie besonders viele Zweitstimmen auf sich vereinigen kann, dieses von den obersten Richtern beanstandete “negative Stimmengewicht”, ist auch mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht aus der Welt. Und eine neue Ungereimtheit kommt hinzu. Entscheidend für die Zahl der Mandate aus einem Bundesland soll künftig auch die dortige Wahlbeteiligung sein. Das ist fragwürdig. Ein zweites Mal wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Geht die Opposition wie angekündigt den Klageweg, ist mit klaren Vorgaben für ein verfassungsfestes Wahlrecht zu rechnen. Für Schwarz-Gelb wäre das ein Blamage.

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