Lausitzer Rundschau: Schwarze Schafe Cottbuser Urteile gegen betrügerische Rechtsanwälte



Cottbus (ots) – Wenn Anwälte gegen geltendes Recht verstoßen, tun sie das meist, um sich persönlich zu bereichern. Das zeigen exemplarisch die beiden Fälle, die in diesem Jahr das Landgericht in Cottbus behandeln musste. In dem einen Fall erstritt ein Anwalt Versicherungsleistungen oder Unterhalt für seine Mandanten, nur um das Geld für seine privaten Zwecke auszugeben. In dem anderen Fall wollte ein Anwalt für das Einlegen von Rechtsmitteln gegen ein Urteil Geld sehen, obwohl er als Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt wurde. So oder so ist es skandalös, wenn ausgerechnet gesetzeskundige Vertreter des Rechtsstaats erpressen, betrügen und veruntreuen. Solche Vergehen sind auch dann nicht milder zu bewerten, wenn der geschädigte Mandant ein Sexualstraftäter ist, der Kinder missbraucht hat. Die Zahl rechtsanwaltlicher Vergehen hingegen ist noch kein Skandal. Weniger als zehn Fälle hat die Rechtsanwaltskammer in Brandenburg in den vergangenen Jahren registriert. Unter anderem auch am Landgericht in Cottbus zeigt sich an aktuellen Beispielen außerdem, was für eine gute Arbeit Anwälte leisten können. Ein Mord- und ein Totschlag-Prozess werden hier nur deshalb noch einmal neu aufgerollt, weil Rechtsanwälte ganz im Sinne ihrer Mandanten hartnäckig interveniert haben. Betrügerische Anwälte in Brandenburg und in der Lausitz sind schwarze Schafe in einer großen Schar von weißen. In kaum einer anderen Branche dürfte das großartig anders aussehen. Doch es bleibt dabei: Unter Anwälten stechen die schwarzen Schafe besonders krass hervor.

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