Lausitzer Rundschau: Recht und Verantwortung Unverhältnismäßig viele Hartz-IV-Klagen aus Oberspreewald-Lausitz



Cottbus (ots) – Wer von Arbeitslosengeld II leben muss, hat nichts zu verschenken. Und weil auch Behörden Fehler machen, kann ein Betroffener jeden Bescheid überprüfen lassen. Mit einem Widerspruch und notfalls mit einer Klage am Sozialgericht. Die Mittellosigkeit der Hartz-IV-Empfänger steht dem nicht im Weg. Sozialgerichtsverfahren sind gebührenfrei. Und für den Rechtsanwalt kommt über Prozesskostenhilfe auch meist der Steuerzahler auf. Doch dieser Rechtsschutz ist auch im Oberspreewald-Lausitz-Kreis mit Verantwortung verbunden. Nur weil Hartz-IV-Empfänger bei einer Klage am Sozialgericht nicht in die eigene Tasche greifen müssen, ist das Verfahren nicht kostenlos. Zur Kasse gebeten wird die Allgemeinheit. Niemand soll auf etwas verzichten, das ihm zusteht. Aber klagen, nur um dem Jobcenter eins auszuwischen, ist deshalb verantwortungslos. Die Vollmacht, die dafür einem Anwalt erteilt wird, gehört dazu.

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