Cottbus (ots) – Allen Unkenrufen zum Trotz werden zum 1. Juli
allenfalls drei kleinere gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge
erheben müssen. Dass es nicht mehr sind, hat mit der unerwartet
starken Fusion vieler Kassen zu tun. Als größere Einheiten können sie
ihre Finanzlage schlagartig verbessern. Das macht die Kassen
untereinander wettbewerbsfähiger. Dieser Konzentrationsprozess ist
durch die Gesundheitsreform ausdrücklich erwünscht und einstweilen
auch ganz im Sinne der Versicherten. Allerdings sollte sich niemand
täuschen. Die gute Nachricht gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.
Kommt eine Kasse nicht mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
aus, dann kann sie Zusatzbeiträge erheben. Auch das schreibt die
Reform vor. Damit werden Zusatzbeiträge zu einem legitimen
Finanzierungsinstrument der Krankenkassen. Nach Lage der Dinge wird
die Wirtschaftskrise einen deutlichen Rückgang der Beitragseinnahmen
mit sich bringen. Um die Finanzierung der Gesundheitskosten trotzdem
zu gewährleisten, hat der Bundesfinanzminister schon mal vorsorglich
vier Milliarden Euro veranschlagt, die als Darlehen ausgereicht
werden und von den Kassen bis Ende 2011 zurückzuzahlen sind. Doch
was, wenn die Wirtschaft dann immer noch lahmt und die Beiträge nur
spärlich fließen? Die Frage ist nicht ob, sondern wann die
Zusatzbeiträge kommen.
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