Lausitzer Rundschau: Mindestlohn im Pflegebereich Von Stefan Vetter



Cottbus (ots) – Auch   wenn die neue Bundesregierung sehr
viel weniger davon hält als die alte: Beim Mindestlohn geht es Schlag
auf Schlag. In den vergangenen Wochen musste Arbeitsministerin Ursula
von der Leyen bereits für Dachdecker und Gebäudereiniger eine
Lohnuntergrenze für allgemeinverbindlich erklären. Nun haben sich
auch die Tarifpartner im Pflegebereich nach langem Tauziehen auf
einen entsprechenden Wunsch geeinigt. Und Schwarz-Gelb wird erneut
nichts anderes übrig bleiben, als gesetzlich dafür zu sorgen, dass
kein Pflegedienst oder Heim mehr von einem Unterbietungswettbewerb
beim Lohn profitieren kann.
Zu verdanken ist das der SPD. In Zeiten der Großen Koalition konnte
sie zwar keinen flächendeckenden Mindestlohn gegen die Union
durchsetzen, wohl aber eine Kompromisslösung, die auf
branchenspezifische Lohnuntergrenzen hinausläuft. Dass nun auch der
Pflegebereich in den Genuss dieser Regelung kommt, ist nur zu
begrüßen. Schon ab dem kommenden Frühjahr werden nämlich auch
Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten einen ungehinderten
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. So will es eine
EU-Richtlinie.
Vor diesem Hintergrund hätte ein dramatischer Lohneinbruch gerade im
Pflegebereich gedroht. Diese Gefahr ist nun gebannt. Der FDP mag
diese Entwicklung am allerwenigsten ins ideologische Lehrbuch passen.
Allerdings werden auch die größten Anhänger des freien Marktes
zugeben müssen, dass der Billiglohnsektor in Deutschland ungeahnte
Ausmaße annimmt. Die Aufstockung von immer mehr Hungerlöhnen aus
Steuermitteln geht an die Substanz des Sozialstaates. Und sie
verletzt auch die Würde vieler Menschen, die trotz Vollzeitarbeit auf
zusätzliche Hilfe vom Amt angewiesen sind. Das sollten all jene
bedenken, die eine staatliche Festschreibungvon
Mindestlöhnen immer noch für sozialistisches Teufelswerk halten.

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Lausitzer Rundschau

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