Cottbus (ots) – Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Ruf als
Hort der Vernunft mal wieder alle Ehre gemacht. Nicht auszudenken,
was passiert wäre, hätte das Gericht die Bildung von unbegrenzten
Namensketten gebilligt. Herr Müller-Lüdenscheid gibt Frau
Schulze-Piepenbrink das Ja-Wort, und schon wäre etwa Familie
Müller-Lüdenscheid-Schulze-Piepenbrink auf dem Klingelschild zu lesen
gewesen. Eine schöne Bescherung. Aber so kommt es zum Glück nicht.
Sicher, Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut. Und es gilt, wann
immer möglich, sie zu schützen. Aber die Selbstverwirklichung einiger
Weniger darf eben nicht so weit gehen, dass ein großer Teil der
Allgemeinheit darunter leidet. Das hat Karlsruhe mit seinem Urteil
klar gemacht.
Und das Gericht hat durch das Nein zu verwirrenden Kombinationen
verhindert, dass Probleme in der praktischen Handhabung von Namen für
Behörden oder andere Menschen entstehen. Vom Spott der lieben
Mitbürger für die Dreifachnamens-Träger mal abgesehen.
Genau aus diesen Gründen verzeichnen in der Praxis die Standesämter
kaum den Wunsch nach solchen Ketten. Was die Auffassung der Richter
nur bestätigt.
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