Lausitzer Rundschau: Karlsruhe setzt dem Staat erneut enge Grenzen



Cottbus (ots) – Mit dem Wort wegweisend sollte man grundsätzlich
vorsichtig umgehen. Für das Karlsruher Urteil ist es aber eine
durchaus treffende Bewertung, denn der Richterspruch bedeutet weit
mehr als nur das Aus für ein von der Politik wieder einmal miserabel
gemachtes Gesetz.
Karlsruhe hat einer seit Jahren um sich greifenden, üblen
politischen Attitüde Grenzen aufgezeigt: Gemeint ist das Streben nach
Sicherheit um jeden Preis. Eine deftige Klatsche war das für all
jene, die dem Irrtum erlegen sind, dass die Freiheit im Namen von
Terror- und Kriminalitätsabwehr stets zurückstecken muss. Das
Grundgesetz kennt eben kein Grundrecht auf Sicherheit, auf staatliche
Omnipräsenz in allen Lebensbereichen, auch wenn die Sheriffs der
deutschen Politik stets anderes suggerieren. Hingegen ist Freiheit
ein wesentliches Merkmal der Verfassung, und daraus müssen immer
wieder enge Grenzen für staatliches Handeln abgeleitet werden. Auch
im Internet. Das ist eine der zentralen Botschaften aus Karlsruhe.
Mit dieser Maßgabe haben die Richter schon das Luftsicherheitsgesetz
in wesentlichen Teilen gekippt. Auch die Online-Durchsuchung wurde
mit strengen Auflagen versehen. Das Urteil gegen die
Vorratsdatenspeicherung steht also in einer löblichen Tradition. Den
Staat als gefräßigen Datensammler wird es nicht geben. Damit wird die
missbräuchliche Aufdeckung und Auswertung der Internetnutzung des
Einzelnen verhindert. Die Bürger erwarten zu Recht, dass sie im
virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können
wie es im wirklichen Leben weitgehend noch der Fall ist.

Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
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