Cottbus (ots) – Es war in den vergangenen Monaten wahrlich nicht
einfach, den Fall der Claudia Pechstein einigermaßen objektiv zu
begleiten. Die fünfmalige Olympiasiegerin wurde nicht müde,
öffentlichkeitswirksam ihre Unschuld zu beteuern. Renommierte und
selbsternannte Experten glänzten bald tagtäglich mit Argumenten und
Gegenargumenten. Fachbegriffe wie Retikulozyten und Erythropoetin
fanden fast schon Zugang in den Allgemeinwortschatz, deren
inhaltliche Bedeutung blieb dagegen mit Ausnahme für Mediziner eher
nebulös. Fans, Funktionsträger aus Sport und Politik, auch wir
Sportjournalisten, verfolgten das Verfahren um die Berlinerin deshalb
ebenso gebannt wie einigermaßen ratlos. Fast schon quälend war die
Frage: Schuldig oder unschuldig? Für die drei Richter des
Internationalen Sportgerichtshofes CAS steht fest: Pechstein bleibt
gesperrt, weil die Eisschnellläuferin versucht hat zu betrügen.
Verschiedene Rechtfertigungen der Athletin oder auch ein in der
Verhandlung genannter medizinischer Hintergrund konnten für die
Richter ihre Schuld nicht ausräumen. Das ist ungewöhnlich für einen
Indizienprozess.
Das Urteil aus Lausanne hat viele Folgen. Pechstein steht jetzt vor
dem Karriereende. Der 37-Jährigen bleibt mit großer
Wahrscheinlichkeit ihre sechste Olympia-Teilnahme verwehrt. Daran
wird auch der angekündigte Weg durch die Schweizer Rechtsinstanzen
nichts ändern. Pechstein droht zudem die Entlassung aus dem
Polizeidienst, vom finanziellen und Imageschaden für die
erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin ganz zu schweigen.
Das 66-seitige Urteil des CAS hat aber auch weitreichende
Auswirkungen auf den Sport. Der Richterspruch erlaubt künftig,
Verstöße über einen indirekten Nachweis zu ahnden. Das wird den Kampf
gegen Doping spürbar verändern, den Sportbetrug in Zukunft wieder ein
Stückchen mehr erschweren. Wohl auch deshalb hat sich der CAS so
lange Zeit gelassen und den Zeitpunkt der Urteilsverkündung gleich
mehrfach verschoben. Schließlich stützte sich der
Eisschnelllaufweltverband ISU bei seinem zweijährigen Bann im
Präzedenzfall Pechstein ausschließlich auf Blutanalysen, konnte
dagegen keine positive Doping-Probe der Athletin vorweisen.
Individuelle Blutprofile werden somit an Bedeutung gewinnen, gerade
in Ausdauer-Sportarten wie dem Eisschnelllauf, Skilanglauf und
Radsport. Selbst unter Experten ist aber zurzeit umstritten, welche
und wieviele Parameter für einen Doping-Nachweis ausreichen. Für die
Zukunft ist deshalb eine der wichtigsten Folgen des Urteils, noch
mehr Anstrengungen für zuverlässige Testmethoden und einheitliche
Grenzwerte zu unternehmen. Sonst werden Zweifel bleiben. Wie im Fall
Claudia Pechstein.
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