Cottbus (ots) – Es ist unerfindlich, warum Angela Merkel das
Verfassungsgerichtsurteil zum EU-Lissabon-Vertrag als “guten Tag für
Europa” qualifiziert hat. Sicher, wer nur bis zur nächsten Hürde
denkt, der ist zufrieden damit, dass nur ein kleines Begleitgesetz
noch zu ändern ist, und Deutschland dann die Urkunde ratifizieren
kann.
Doch das Gericht hat in seiner Begründung Maßstäbe gesetzt, die das
europäische Geschäft in der Zukunft nicht einfacher machen werden.
Schon jetzt ist der europäische Einigungsprozess von zwei Seiten
unter Druck. Einmal sind da die Egoismen der Regierungen, die mit
jedem neuen Mitgliedsland zugenommen haben. Immer ist da einer, der
etwas blockiert oder verzögert. Gerade daraus will sich die EU mit
dem Lissabon-Vertrag ja ein wenig befreien. Und auf der anderen Seite
sind da die Rechte der nationalen Parlamente, die Karlsruhe nun für
Deutschland noch weiter stärkt. Das Verfassungsgericht sagt praktisch
nur: Ihr könnt Lissabon gerne machen, aber das letzte Wort hat der
Bundestag. Karlsruhe fordert von den Volksvertretern die
konsequentere Anwendung der eigenen Souveränitätsrechte, denn die EU
könne nie mehr als ein “abgeleiteter Verbund souveräner Staaten”
sein. Zudem hat das Urteil im Nachhinein all jene bestätigt, die vor
drei Wochen nicht zur Europawahl gegangen sind, weil sie das
europäische Parlament als nicht so bedeutsam empfinden. Die
Straßburger Vertretung entspreche nicht den üblichen demokratischen
Maßstäben, und müsse es auch gar nicht, da sie sowieso nur
“sekundäre” Aufgaben habe, sagten die Richter. Der Gesamttenor des
Urteils also lautet: Deutschland bleibt Deutschland, die EU ist auch
in Zukunft ein freiwillig Ding, das man jederzeit wieder verlassen
können muss. Nicht so wichtig. Diese Botschaften aus dem größten und
stärksten Mitgliedsland werden europaweit Schule machen und überall
jene bestärken, die nationale Identitäten und Zuständigkeiten nicht
oder nicht so schnell abgeben wollen. Auf der anderen Seite aber gibt
es den globalen Markt, den Euro und auch die Mobilität und Offenheit
der jungen Generation. Es besteht durchaus die Gefahr, dass diese
nachwachsenden Generationen ihre Identifikation bald nirgendwo mehr
finden werden, weder in einer so kompliziert bleibenden EU noch in
den für sie immer unwichtiger werdenden Nationalstaaten. Für alle
Zeiten kann dieses Urteil deshalb nicht das letzte Wort gewesen sein.
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