Cottbus (ots) – Kann  und darf man etwas
Verfassungswidriges dadurch heilen, dass man einfach die Verfassung
ändert? Manchmal muss man das sogar. Das Grundgesetz ist Menschenwerk
und, mit Ausnahme der Grundrechte, jederzeit veränderbar. Erst recht
bei so etwas Verwaltungstechnischem wie den Jobcentern. Dank des
kurzzeitigen Wiederauferstehens der Großen Koalition werden die von
Karlsruhe beanstandeten Argen, die Arbeitsgemeinschaften aus
Bundesagentur für Arbeit und Kommunen, jetzt verfassungsrechtlich
legalisiert; das lange Gezerre hat ein Ende.
Eine große Leistung der Politik ist das freilich noch nicht. Für die
fast fünf Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bedeutet der
Kompromiss nämlich zunächst nur, dass die für sie zuständige
Verwaltung ab nächstes Jahr nicht ins organisatorische Chaos stürzt.
Die Jobcenter können weitermachen wie gehabt. Einziger Unterschied:
Zu den 69Kommunen, in denen die Städte allein für ihre
Betreuung zuständig sind, dürfen noch 41 weitere dazukommen. Das ist
eine Ausweitung wider besseren Wissens: Denn diese Optionskommunen
haben keineswegs erfolgreicher gearbeitet als die Argen. Wer jeweils
besser war, das war regional und von Fall zu Fall höchst
unterschiedlich. Überhaupt sollte man bei diesem Thema die Ideologie
etwas tiefer hängen. Tatsache ist, dass die Vermittlung der
Langzeitarbeitslosen auch im sechsten Jahr nach der Reform nur sehr
schwer gelingt. Die Probleme reichen von mangelnder Integration über
schlechte Qualifikation bis zur fehlenden Kinderbetreuung. Auch gibt
es Fälle, wo schlichtweg die Motivation zur Arbeitsaufnahme fehlt
oder mit den Jahren verloren gegangen ist. Persönliche Belastungen
und Handicaps kommen dazu.
Die Erfolge der Jobcenter hängen sehr von der Kreativität, dem
Einfühlungsvermögen und dem Engagement ihrer Mitarbeiter ab. Und von
der Bereitschaft zur Kooperation aller Beteiligten, der Städte, der
örtlichen Wirtschaft, des Handwerks, der Gewerkschaften und der
Bundesagentur. Das, was man einen kommunalen oder gemeinnützigen
Arbeitsmarkt nennt, kann nur durch eine solche Zusammenarbeit
entstehen.
Auf diesem Gebiet sind jetzt starke politische Impulse notwendig.
Darüber hinaus aber kann es wirkliche Bewegung nur geben, wenn das
Prinzip des Forderns und Förderns neu justiert wird. Das bedeutet
höhere Zuverdienstgrenzen, mehr Druck, aber auch mehr und bessere
Angebote von Beschäftigungs- oder Qualifikationsmaßnahmen. Nach dem
Ende des Verfassungsstreits um die Organisation der Jobcenter können
und müssen sich alle Beteiligten nun wieder dem eigentlichen Thema
zuwenden: an dieArbeit.
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