Landesmedienanstalt leitet Verfahren gegen RTL ein



München (ots) – Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) in Hannover hat ein Verfahren gegen das umstrittene TV-Format “Mietprellern auf der Spur” von RTL eingeleitet. Dies berichtet das Fachmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Die NLM will laut W&V prüfen, ob “ein Anfangsverdacht in Bezug auf die Verletzung rundfunkrechtlicher Bestimmungen” vorliegt, so eine Sprecherin. Anlass der Prüfung ist eine Mietpreller-Folge, in der sich die Moderatorin Vera Int-Veen Zutritt zu der Wohnung einer Frau verschafft haben soll, während diese abwesend war. Dabei entlockte Int-Veen dem – Medienberichten zufolge – behinderten Sohn der Frau ein Ja zum Betreten der Wohnung. Im Rohschnitt des Films, der auf der Onlineplattform bild.de zu sehen ist, ist jedoch zu beobachten, dass der Junge auf eine ganz andere Frage mit Ja geantwortet hat. “So einen Fall hatten wir noch nicht”, so die NLM-Sprecherin. Das Verfahren soll mit einer Anhörung beginnen. Im Frühjahr hatte der Sender aus Köln schon einmal Ärger mit den Medienbehörden. Sie stellte den Kölnern ein Bußgeldbescheid von insgesamt 30 000 Euro zu, nachdem eine Mutter in der Sendung “Super Nanny” ihre beiden Kleinkinder vor laufender Kamera schlug – ohne dass das RTL-Team einschritt. Gegen den Bescheid hatte RTL zunächst Klage eingereicht, schließlich aber doch bezahlt. Dies sei aber “keinesfalls als Schuldeingeständnis” zu verstehen, so ein RTL-Sprecher. Der Sender sei überzeugt, dass die Menschenwürde von niemandem verletzt worden sei.

Pressekontakt:

Lisa Priller-Gebhardt
Redaktion
W&V Werben & Verkaufen

Verlag Werben und Verkaufen GmbH
Hultschinerstraße 8
D-81677 München

tel. +49 89 / 21 83 – 76 51

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