Berlin (ots) – Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die seit
2007 erforderlichen einfachen Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht stehen, ist
außerordentlich zu begrüßen. Die Bundesrichter schaffen damit die
überfällige Klarheit, dass die seinerzeit gegen umfangreiche
Widerstände geschaffene Regelung im Einklang mit dem Grundrecht von
Ehe und Familie steht. Die entsprechende Regelung des
Aufenthaltsgesetzes soll Zwangsehen verhindern, weil Frauen durch den
Erwerb von Sprachkenntnissen vor der Einreise in ihrer sprachlichen
und sozialen Kompetenz gestärkt werden. Allen ausländischen Familien
wird das unmissverständliche Signal gesendet, dass es ohne Deutsch
nicht geht. Denn das Beherrschen der deutschen Sprache ist
unbestritten der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration in
Deutschland schlechthin. Besonders erfreulich ist der an Deutlichkeit
nicht zu überbietende Hinweis des Gerichts, dass der klagenden
Analphabetin und Mutter von fünf Kindern aus der Türkei sowohl die
Alphabetisierung als auch der Erwerb einfacher deutscher
Sprachkenntnisse vor der Einreise nach Deutschland zumutbar ist.
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