Kölner Stadt-Anzeiger: Wehrdienstverkürzung bedarf Zustimmung des Bundesrates SPD: Chance, das Wehrdienst-Praktikum zu vermeiden



Köln (ots) – Die vom Bundestag beschlossene Verkürzung des Wehrdienstes von neun auf sechs Monate zum 1. Juli bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das ergibt sich nach einem Bericht des “Kölner Stadt-Anzeiger” (Montag-Ausgabe) aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 18. Juni 2010, das der Zeitung vorliegt. Mit dem freiwilligen zusätzlichen Zivildienst werde eine neue Art von Dienst im Rahmen der für den Zivildienst vorgesehenen Auftragsverwaltung geschaffen, heißt es in dem Gutachten. Dem Bundesamt für den Zivildienst werde eine Aufgabe übertragen, die es bisher nicht hatte. Daraus ergebe sich die Zustimmungsbedürftigkeit des gesamten Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010. Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sagte dazu dem “Kölner Stadt-Anzeiger”: “Ich sehe mich in meiner Auffassung bestätigt. Damit ist die Bundesregierung noch nicht über die Hürde. Es gibt noch eine Möglichkeit, den Unsinn dieses Wehrdienst-Praktikums zu vermeiden.” Die Bundesregierung will das Gesetz zum 1. Juli rückwirkend in Kraft setzen, ging aber bisher davon aus, dass es sich lediglich um ein Einspruchsgesetz handelt, bei dem ein Widerspruch des Bundesrates durch die Mehrheit des Bundestages überstimmt werden kann. Das ist nun nicht mehr möglich. Der Bundestag hatte das Wehrrechtsänderungsgesetz am 17. Juni gebilligt.

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