Kölner Stadt-Anzeiger: Rechtsstreit zwischen Thoma und Ruschmeier



Köln (ots) – Lothar Ruschmeier, der frühere Kölner Oberstadtdirektor und heutige Geschäftsführer der Immobilienfirma Oppenheim-Esch-Holding in Troisdorf, hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den früheren RTL-Chef Helmut Thoma erwirkt. Das berichtet der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Donnerstags-Ausgabe). Thoma hatte in einem Interview mit der Zeitung gesagt: “Nehmen Sie den früheren Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier. Der hat einen Vertrag für die langjährige Miete der Köln-Arena bzw. des technischen Rathauses unterschrieben, den Stift zur Seite gelegt und ist am nächsten Tag als Geschäftsführer bei Esch eingetreten.” Das Gericht untersagte Thoma, mit dieser Formulierung den Eindruck zu erwecken, Ruschmeier habe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Wechsel zu Esch beabsichtigt und “den Vertragsabschluss deswegen befürwortet”. Thoma wiederum zeigte sich erstaunt über das Vorgehen Ruschmeiers. In vielen Veröffentlichungen sei dessen Wechsel zu Oppenheim-Esch kritisch beleuchtet worden. Der inzwischen verstorbene Kölner Oberbürgermeister Harry Blum habe in Zusammenhang mit dem Technischen Rathaus, das ein Oppenheim-Esch-Fonds an die Stadt vermietet hatte, vom “vermieterfreundlichsten Vertrag” gesprochen, den er je gesehen habe. Thoma kündigte an: “Ich werde gegen diese einstweilige Verfügung vorgehen.” Ruschmeier erklärte daraufhin seinerseits: “Die Vorwürfe entbehrten schon damals jeder Grundlage, und das tun sie auch heute noch. In der Ratssitzung am 15. März 2005 wurde eindeutig festgestellt, dass der Vertrag sowohl aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung als auch angesichts der Marktmieten in Köln positiv zu bewerten ist.” Im Übrigen habe auch das Bundeskriminalamt bei seinen Prüfungen festgestellt, “dass die Stadt Köln mit dieser Anmietung im Vergleich zu einer Eigeninvestition über 30 Jahre zwischen 400 und 500 Millionen D-Mark einspart”, so Ruschmeier.

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