Köln (ots) – Vorab Kölner Stadt-Anzeiger
Köln. Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst
Georg Klein wird in den Untersuchungsausschuss des Bundestages
kommen, dort allerdings vermutlich aus juristischen Gründen nicht
aussagen oder nur eine vorbereitete Erklärung abgeben, ohne weitere
Fragen zuzulassen. Das berichtet der “Kölner Stadt-Anzeiger”
(Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf Ausschussmitglieder. Es gebe
entsprechende Signale. “Klein muss auf jeden Fall kommen”, so ein
Ausschussmitglied. Denn er sei vorgeladen. Die Vernehmung, die am 11.
Februar stattfinden soll, werde nicht-öffentlich sein – und zwar
voraussichtlich auf der Präsidialebene des Bundestages, zu der
Journalisten keinen Zugang haben. Man könne Klein “nicht zumuten,
durch das Spalier der Fotografen zu laufen”, so das
Ausschussmitglied. Die Generalbundesanwaltschaft prüft derzeit, ob
sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberst einleiten soll. Nach
Informationen des “Kölner Stadt-Anzeiger” ist die Entscheidung, es
nicht zu tun, aber inoffiziell bereits gefallen.
Generalbundesanwältin Monika Harms sei zu dem Schluss gekommen, dass
Klein nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen habe. Dies werde
sie in den nächsten Wochen mitteilen lassen.
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