(pressebox) Bayreuth, 25.08.2009, Vor Anfang der nächsten Woche wird die Staatsanwaltschaft Köln der Universität Bayreuth keine konkreten Informationen zu den Ergebnissen ihren Ermittlungen gegen angeblich korrupte Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren an deutschen Universitäten mitteilen. Dies erfuhr der Kanzler der Universität Bayreuth, Dr.Ekkehard Beck, auf Nachfrage bei der Kölner Staatsanwaltschaft.
Obwohl damit weiter viele zentrale Fragen offen bleiben, gehen die Recherchen der Universität Bayreuth, die als eine der vermeintlich betroffenen Universitäten gilt, weiter.Die Hochschulleitung hat bei ihrer heutigen Sitzung beschlossen, die Dekane der Fakultäten in das eigene Klärungsverfahren einzubeziehen. "Damit bekommen wir einenÜberblick, der zusammen mit den Informationen, die wir aus Köln erwarten, ein klareres Bild ergeben wird", erklärte der Präsident der Universität Bayreuth, Professor Rüdiger Bormann.
An der Universität Bayreuth folgen Promotionsverfahren einem eindeutigen Regelwerk.Die Kandidatinnen und Kandidaten melden ihr Promotionsvorhaben bei dem jeweiligen Promotionsausschuss an. Der setzt sich aus Professoren/Hochschulehren der Universität Bayreuth zusammen. Das Gremium entscheidet darüber, ob bei dem Promotionskandidaten alle notwendigen Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind und ob er zur Promotion zugelassen wird.
Nach Fertigstellung legt der Kandidat seine Doktorarbeit dem Promotionsausschuss vor, der diese einer ersten Prüfung unterzieht.Der Ausschuss bestimmt darüber hinaus jene Gutachter, die die Arbeit genauer analysieren.
Auch in der erweiterten Promotionskommission sind Hochschullehrer im engeren Sinn, also hauptamtlich an der Universität Bayreuth Bayreuth tätige Hochschullehrer, vertreten. Erst wenn diese Kommission keinen Widerspruch einlegt, findet ein Promotionstermin statt, bei dem der Kandidat einen Vortrag über die von ihm ermittelten Ergebnisse hält und anschließend fachspezifisch geprüft wird.
Mit Interesse verfolgt man an der Universität Bayreuth die Diskussion darüber, ob möglicherweise betroffene Universitäten Promovenden, die Geld an das in der Kritik stehende Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch-Gladbach bezahlt haben, den Doktortitel aberkennen könnten. Der Betrug müsse dazu nachgewiesen werden. Die Tatsache, dass ein Kandidat mit dem Institut in Verbindung steht und dorthin vielleicht auch Geld überwiesen hat, sei dabei zumindest ein Indiz.
Info: Focus Online hatte am vergangenen Samstag berichtet, die Kölner Staatsanwaltschaft ermittle gegen rund hundert Beschuldigte.Ein Sprecher der Behörde wurde damit zitiert, Promotionsbetreuer aus unterschiedlichen Bereichen hätten Bestechungsgelder von dem Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach bei Köln angenommen, um promotionswilligen Akademikern schnell zu ihrem Doktortitel zu verhelfen. Unter den 13 Universitäten, die nach Angaben der Internetausgabe des Nachrichtenmagazins betroffen sein sollen, ist auch Bayreuth. Die Kölner Staatsanwaltschaft nennt indes keine Standorte.
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