Kinderschutzbund: Bundesregierung ist gefordert / DKSB zum gescheiterten Kinderschutzgesetz



Berlin (ots) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) abgelehnt. Damit ist das Gesetz vorerst gescheitert. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) sieht nun die Bundesregierung in der Verantwortung, umgehend tätig zu werden.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: “Dass es im Bundesrat keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschuss gab, ist bedauerlich. Wir erwarten, dass die Bundesregierung nun ihrer Verantwortung nachkommt und selbst den Vermittlungsausschuss anruft. Denn die Bundesregierung muss nun alles tun, damit dieses wichtige Gesetz zustande kommt.”Der Deutsche Kinderschutzbund sieht gute Chancen für einen Kompromiss. Hilgers: “Wie von allen Fachleuten gefordert, soll die Finanzierung der Familienhebammen nicht befristet aus dem Etat des Familienministeriums erfolgen, sondern endgültig durch neue Regelungen im Sozialgesetzbuch V Gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt werden. Familienhebammen sind eine seit Jahren bewährte Institution und müssen nicht mehr in einem befristeten Modellversuch erprobt werden.”

Außerdem fordert der DKSB, in einem Vermittlungsverfahren auch die Rechte der Kinder zu stärken, indem sie einen eigenen Beratungsanspruch bekommen.

Pressekontakt:

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Ansprechpartner:
Christian Briesen
Schöneberger Str. 15
10963 Berlin
Tel (030) 21 48 09-40
Handy 0151 125 24 521
Fax (030) 21 48 09-99

www.dksb.de

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