Baierbrunn (ots) – Wenn in einer Familie Nachwuchs geplant ist, sollen sich die Eltern und Großeltern vergewissern, ob sie einen Impfschutz gegen Keuchhusten besitzen. Dieser muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden. “Bei Erwachsenen wird der Keuchhusten oft nicht erkannt, weil er bei ihnen milder verläuft als bei Kindern”, erklärt Dr. med. Wiebke Hellenbrand vom Robert-Koch-Institut, Berlin, im Apothekenmagazin “BABY und Familie”. Erwachsene erkranken unbemerkt und können dann Säuglinge anstecken. Für die Kleinen kann die Infektion lebensgefährlich werden. Denn sie haben in den ersten Monaten noch keinen Schutz. Bei der Gelegenheit sollten Erwachsene auch überprüfen, ob sie gegen Masern, Röteln, Diphterie und Tetanus geschützt sind. Auch diese Impfungen benötigen Auffrischungen. Schwangeren wird ab dem vierten Monat eine Grippeimpfung empfohlen.
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