Kempen: "Aus Studiengebühren Professuren finanzieren"



(pressebox) Düsseldorf/Bonn, 31.03.2009, Der Deutsche Hochschulverband (DHV) fordert, Studiengebühren zur Schaffung von Professuren zu verwenden. "Wenn die Beiträge die gesetzliche Zielvorgabe einer ,Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen’ erfüllen sollen, muss in erster Linie an diesem Punkt angesetzt werden", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen. Für die Qualität eines wissenschaftlichen Studiums sei die Relation von Studierenden pro Hochschullehrer ein wesentlicher Indikator. "Mit 60 Studierenden pro Universitätsprofessor hinken wir im internationalen Vergleich weit hinterher", betonte Kempen.

Nur eine sich ständig aus Forschung erneuernde Lehre sei eine universitäre Lehre. "Daher ist der Deutsche Hochschulverband der Auffassung, dass Professoren, Juniorprofessoren und ihnen zugeordnetes wissenschaftliches Personal aus Studienbeiträgen finanziert werden können, ohne zwischen einem aus Studienbeiträgen finanzierbaren Lehranteil und einem daraus nicht finanzierbaren Forschungsanteil zu unterscheiden", so Kempen. Nicht zielführend nach Auffassung des DHV sei allerdings, aus Studienbeiträgen ohne Erhöhung der Professorenzahl weitere zeitlich befristete Qualifizierungsstellen zu schaffen. "Dies würde den ,Flaschenhalseffekt’, unter dem der wissenschaftliche Nachwuchs schon heute erheblich leidet, weiter verschärfen,", erläuterte Kempen. Um der Unsicherheit über die Verstetigung der Mittel aus Studienbeiträgen nach jedem Regierungswechsel zu begegnen, die sich hemmend auf die Einstellung neuen wissenschaftlichen Personals auswirke, müssten die Hochschulen auf eine Ausfallbürgschaft der jeweiligen Landesregierung drängen. "Studiengebühren dürfen nicht gehortet, sondern müssen zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden", so Kempen

In den Entscheidungsprozess über die Verwendung von Studiengebühren müssten Fakultäten, Fachbereichen und vor allem Studierende eingebunden werden. "Unabhängig von der Rechtslage sollte gegen das Votum der Studierenden keine Verwendungsentscheidung getroffen werden", heißt es in einer Resolution, die der 59. DHV-Tag am 31. März 2009 verabschiedet hat. Für die Akzeptanz von Studienbeiträgen bleibe Transparenz entscheidend. "Getätigte Ausgaben müssen überprüfbar sein sowie in Aushängen und kurzen Hinweisen kenntlich gemacht werden", erklärte Kempen. Die Verteilung der Mittel dürfe nicht nach dem "Gießkannenprinzip" erfolgen. "Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die Mittel so zu streuen, dass alle Fächer oder Studierende gleichermaßen von ihnen profitieren. Auch muss das Aufkommen von Studienbeiträgen keineswegs proportional an die Fakultäten zurückfließen", betonte Kempen. "Das Geld muss dorthin fließen, wo wirklich Bedarf besteht."

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