Berlin (ots) – Zur Einigung in der Frage von Mindestlöhnen
erklären der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker
Kauder MdB und die Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit
Homburger MdB:
Oberste Maxime der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ist der
Erhalt und die Schaffung von insbesondere
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Rechtsverordnungen für heute bereits in das
Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogene Branchen erfolgen nach dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Verfahren. Dieses gilt auch für die
Erneuerung von Mindestlöhnen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich
Einstimmigkeit im Tarifausschuss.
Der Mindestlohn für den Bereich Abfallwirtschaft wird vom BMAS als
“Altfall” nach dem geltenden Recht in Kraft gesetzt.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluation wird bis Oktober 2011
abgeschlossen. Das Evaluationsverfahren wird kurzfristig eingeleitet.
Die Entscheidung über Bestand oder Aufhebung gesetzlicher Regelungen
wird zeitnah nach Abschluss der Evaluation im Dezember 2011 erfolgen.
Die Koalition führt keine Mindestlöhne nach dem
Mindestarbeitsbedingungsgesetz ein, solange nicht erwiesen ist, dass
die im Koalitionsvertrag vorgesehene Festschreibung des Verbots
sittenwidriger Löhne nicht ausreicht, soziale Verwerfungen in
Branchen mit weniger als 50 Prozent Tarifbindung zu vermeiden.
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