Baierbrunn (ots) – Ein rotes Kassenrezept muss innerhalb von vier Wochen eingelöst werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. Privatrezepte sind dagegen noch drei Monate nach Ausstellung gültig, erklärt der Apotheker Dr. Martin Allwang im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Die kürzeste “Haltbarkeit” haben Betäubungsmittelverordnungen. Das sind zum Beispiel Rezepte, mit denen der Arzt ein starkes Schmerzmittel verordnet. Diese müssen innerhalb einer Woche eingelöst werden. Ein grünes Rezept stellt lediglich eine Therapieempfehlung dar und verliert seine Gültigkeit nicht.
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Das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber” 10/2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
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