Berlin (ots) – Die Zahl zuzahlungsfreier Arzneimittel auf Rezept
ist auf einen neuen Tiefstwert gesunken. Nur noch jede vierte Packung
ist derzeit von der gesetzlichen Zuzahlung zugunsten der
Krankenkassen befreit; im März war es noch jede dritte Packung
gewesen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) die
Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen aufmerksam. Grund dafür
ist die Anpassung von Festbeträgen und entsprechenden
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) zum Monatsbeginn.
Von den 30.809 Arzneimittelpackungen mit Festbetrag sind 8.480
zuzahlungsbefreit, da ihr Preis mindestens 30 Prozent unter diesem
Erstattungshöchstbetrag liegt. Der Anteil der zuzahlungsfreien
Medikamente an allen festbetragsgeregelten Packungen liegt somit bei
27,5 Prozent (Stand: 15. April). Vor einem Monat hatten 11.336
zuzahlungsfreie Packungen an den 30.874 festbetragsgeregelten
Arzneimitteln noch einen Anteil von 36,7 Prozent ausgemacht (Stand:
1. März).
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent
des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro,
höchstens dürfen es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt
auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. Die Apotheken sind
gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und
an die einzelnen Krankenkassen weiterzuleiten.
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann
ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen – allerdings
nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Der Apotheker
erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein Präparat
zuzahlungsfrei ist.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln steht auf
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de
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