Kartellbußgeldsache gegen Rossmann / Hauptverhandlung beginnt am 26. Oktober



Burgwedel/Düsseldorf (ots) – Am Montag, den 26. Oktober, beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes gegen Rossmann.

Das Bundeskartellamt hatte am 8. Februar 2007 Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegen Rossmann verhängt, weil es als erwiesen ansah, dass Rossmann im Jahr 2005 Drogerieprodukte zu billig, das heißt unter dem eigenen Einstands- d.h. Einkaufspreis angeboten hatte. Das Amt war einer diesbezüglichen Beschwerde nachgegangen. Rossmann legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beim OLG Düsseldorf ein.

Für das von Rossmann angestrengte Beschwerdeverfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage in der Zeit vom 26. Oktober bis 12. November anberaumt worden.

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