Kabinettsbeschluss zu Datenschutzrecht und Audit: "Licht und Finsternis – nahe beieinander"



(pressebox) Kiel, 10.12.2008 – Die Lektüre des Kabinettbeschlusses zum Datenschutzaudit und zur Einführung des Permission-Marketing im Bundesdatenschutzgesetz löste beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) keine richtige Freude aus. Die von der Wirtschaft betriebene Angstkampagne gegen das Einwilligungserfordernis bei der Nutzung von Fremddaten für Werbezwecke hat zwar nur geringe Spuren hinterlassen. Zu beklagen ist aber, dass die konkrete Umsetzung der begrüßenswerten Datenschutzziele mit einem monströsen bürokratischen Aufwand einhergeht.

Dies gilt zuvörderst für das geplante Datenschutzaudit, das — trotz der nachhaltigen Kritik von vielen Seiten, auch des ULD – in seiner Grundstruktur unverändert geblieben ist: Dazu ULD-Leiter Thilo Weichert: "Der Entwurf vereinigt fast alle Fehler, die bei einem Auditgesetz gemacht werden können, und garantiert so weder Unabhängigkeit der Bewertung und Qualität, noch Transparenz, noch Rechtssicherheit. Er erlegt den ohnehin schon durch Arbeit überlasteten Aufsichtsbehörden mit der nachträglichen Verifizierung von Auditerklärungen zusätzliche bürokratische Bürden ohne materiellen Datenschutzgewinn auf. Es wird nun ein aufwändiges Unterfangen sein, in der parlamentarischen Diskussion von einem schlechten Entwurf zu einem guten Gesetz zu kommen. Daher sollte dieser Teil des Entwurfes von der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes getrennt werden."

Der Entwurf zur Einführung des Permission Marketing und der damit verbundene äußerst wünschenswerte Paradigmenwechsel kann wegen der Begleitmusik auch nur zu einer verhalten positiven Kommentierung durch das ULD führen, so Weichert: "Die Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis haben zugenommen. Die Verständlichkeit der gesetzlichen Regelung bleibt noch hinter den bisher schon schwer handhabbaren Normen zurück. Das Koppelungsverbot wird durch den Verweis auf sonstige Marktangebote fast völlig entwertet. Die von den Datenschutzbeauftragten nach den Erfahrungen mit dem Kontodatenskandal dringend geforderte Kennzeichnung der Datenherkunft und die Dokumentation der Datenströme wurden nicht mit aufgenommen. Als Bonbon ist eine Verbesserung des Kündigungsschutzes für den internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgesehen. Licht und Finsternis sind also bisher noch nahe beieinander. Bleibt die Hoffnung auf parlamentarische Erleuchtungen."

Die Kritik des ULD an dem mit dem Kabinettsbeschluss konzeptionell identischen Vorentwurf eines Auditgesetzes unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20081029-datenschutzauditgesetz.htm https://www.datenschutzzentrum.de/bdsauditg/20081029-stellungnahme-dsag-e.html

Ansprechpartner:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schlesw
Telefon: +49 (431) 988-1200
Fax: +49 (431) 988-1223
Zuständigkeitsbereich: Nachfragen

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