IHK: Neues Nichtraucherschutzgesetz muss der "Berliner Kneipe" gerecht werden



(pressebox) Berlin, 08.01.2009, Die IHK fordert vom Senat, sich bei der Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes an der typischen Berliner Eckkneipe zu orientieren. "Der neue Entwurf muss sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen als auch praktikabel für alle Beteiligten sein", erklärte heute der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter. Das betreffe insbesondere die Regeln für die Größe des Gastraums und für zubereitete Speisen. Wiesenhütter: "Bei jeder Abweichung von den Karlsruher Vorgaben drohen weitere Klagen. Und wichtig ist, dass es eine breite Akzeptanz für das Gesetz gibt ."

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass es Ausnahmeregelungen für Einraumkneipen geben muss, wenn für Mehrraumgaststätten Rauchernebenräume erlaubt sind, wird um die Auslegung der Karlsruher Vorgaben gerungen. Insbesondere die maximale Gastraumgröße der vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen so genannten getränkegeprägten Kleingastronomie sowie der Umfang des dort erlaubten Speiseangebots sind umstritten.

Nach Darstellung von Wiesenhütter bezieht das Bundesverfassungsgericht die 75 Quadratmeter Gastfläche eindeutig auf die Fläche, auf der Tische und Stühle für die Gäste stehen. Der Thekenbereich gehört nicht dazu.

In der Frage der Speisenzubereitung war den Richtern die Unterscheidung zwischen speisengeprägter und getränkegeprägter Kleinstgastronomie wichtig, wie Wiesenhütter erklärt. Zur klassischen Berliner Eckkneipe, die Gegenstand des Urteils war, gehöre nun Mal auch ein kleines Angebot von Speisen. Wenn das jetzt verboten werden solle, widerspreche das dem Ziel des Bundesverfassungsgericht, die durch das Rauchverbot wirtschaftlich besonders belasteten Gastronomen zu schützen. Wiesenhütter: "Wir unterstützen daher den Vorschlag des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA, ein für die Berliner Eckkneipe typisches Speiseangebot zuzulassen. Nur dann läuft das Karlsruher Urteil nicht ins Leere." Eine Beschränkung auf inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Angestellte lehne die IHK ab, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Berlin könne auf keine Arbeitsplätze verzichten.

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One Comment on "IHK: Neues Nichtraucherschutzgesetz muss der "Berliner Kneipe" gerecht werden"

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  1. Nichtraucherschutz | Netzhæuter 28/02/2009 at 10:32 pm

    [...] Nichtraucherschutzgesetz muss der “Berliner Kneipe” gerecht werden [...]

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