Die Antragstrasse der Deutschen Bahn hat zwischen Offenburg und Riegel gravieren-de Folgen für Unternehmen / Autobahnparallele Trasse mit Chancen für die regionale Wirtschaft.
(pressebox) Freiburg, 03.12.2008 – Nach intensiver Vorarbeit und sorgfältiger Abwägung aller Argumente und Fakten in Hinblick auf die Interessen unserer regionalen Unternehmen lehnte die IHK-Vollversammlung heute die Antragstrasse der Deutschen Bahn (DB) ab. Stattdessen fordert das höchste Beschlussgremium der IHK ebenso wie der Regionalverband, der Landkreis Emmendingen sowie die Stadt Offenburg einen alternativen autobahnparallelen Ausbau nach der so genannten Variante 1. Diese ist aus Sicht der Wirtschaft gegenüber anderen Ausbauvarianten nach Abwägung aller Argumente klar die chancenreichste.
Mit der Resolution ist der regionale Konsens des Südlichen Oberrheins für das Bahn-Spitzengespräch kommendes Frühjahr hergestellt. Der Politik liegt nun die einheitliche Meinung der Region vor: "Die Region hat hiermit ihre Hausaufgaben gemacht und der Politik sozusagen den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt. Insbesondere von der Landesregierung fordern wir nun, unsere Position umzusetzen. Wir appellieren an die Politik und die DB, diese Forderungen in den anstehenden politischen Entscheidungen zum Ausbau der Rheintalbahn zu berücksichtigen," sagt IHK-Präsident Dischinger.
Mit der Offenlage der Planunterlagen zum Gleisausbau zwischen Offenburg und Riegel betrifft das Projekt des Rheintalbahn-Ausbaus nun Streckenabschnitte, deren Ausbau sehr umstritten ist. Ein Gutachten der DB bewertet neben der DB-Antragstrasse entlang der bestehenden Rheintalbahn zwei alternative autobahnparallele Trassen als technisch realisierbar. Diese werden von regionalen Akteuren favorisiert. Die DB lehnt die Alternativtrassen jedoch aus Kostengründen ab.
Mit Blick auf den kommenden Bahngipfel positioniert sich nun die regionale Wirtschaft in der Frage, ob die vorliegende Antragstrasse der DB für diesen Bauabschnitt genehmigt oder aus politischen Gründen abgelehnt werden sollte. Für die Abschätzung der möglichen Betroffenheit der Unternehmen, hat die IHK eine Unternehmensumfrage durchgeführt. Diese zeigt, dass die Betroffenheit der Unternehmen an der bestehenden Bahntrasse signifikant höher wäre als entlang der A5.
Der Resolution der IHK liegen sechs Argumente zu Grunde:
1. Entwicklungspotentiale müssen genutzt werden:
Durch einen autobahnparallelen Ausbau entstehen auch Chancen für die regionale Wirtschaft. Diese müssen im Sinne einer aktiven staatlichen Standortförderung stärker berücksichtigt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Potentiale, die das Gutachten der Stadt Lahr hervorhebt: Ein autobahnparalleler Gleisausbau kann den Logistikstandorts Lahr und den Wirtschaftsstandort Südlicher Oberrhein insgesamt stärken.
2. Schaden für die Wirtschaft gilt es zu vermeiden:
Ein autobahnparalleler Ausbau hat nach der IHK-Umfrage weit geringere Folgeschäden für die Unternehmen. Die Anzahl der Unternehmen die durch einen Gleisausbau potentiell betroffen sind sowie die Schwere dieser Betroffenheit, sind entlang der Antragstrasse um ein vielfaches höher als entlang der A5. Neben der Störung durch Lärm und Bodenerschütterung wäre die Belastung durch Baumaßnahmen für Unternehmen entlang der bestehenden Trasse einschneidend. Für einige Unternehmen hätte ein gleisparalleler Ausbau sogar existenzgefährdende Auswirkungen. Für die relativ wenigen Unternehmen an der A5 gäbe es diese Probleme, wie die Umfrage ergab, kaum.
3. Lärmschutz der Anlieger muss Vorrang haben:
Die DB prüft in ihrem Gutachten die von regionalen Akteuren vorgestellten Trassenvarianten an vier gleichgewichteten Kategorien. Lärmschutz der Anlieger fällt hierbei unter "Schutzgüter" und steht somit gleichrangig neben zahlreichen Unterkategorien. Dieser Gewichtung schließt sich die IHK in Anbetracht der zum Teil schweren Betroffenheit der Anlieger nicht an. In der IHK-Unternehmensbefragung wird insbesondere deutlich, dass Unternehmen entlang der bestehenden Trasse schon heute massiv durch Lärmbelastung betroffen sind, was den "weichen Standortfaktor" Lebensqualität schwächt. Ein Ausbau entlang der bestehenden Trasse würde dies zusätzlich verschärfen. Lärmschutz der Anlieger muss bei der Wahl der Trassenvarianten demnach höher gewichten werden, als in den abstrakten Bewertungskriterien der DB.
4. Messung von Lärmbelastung muss reale menschlichen Betroffenheit erfassen:
Der Lärmschutz der Anlieger ist nach Meinung der IHK in einem höchstmöglichen Maß, mindestens jedoch in den gesetzlichen Grenzwerten, sicherzustellen. Die Berechnungen der DB können für eine realistische Bewertung der Lärmbelastung nicht herangezogen werden – deren Mängel legt das Gutachten des Regionalverbandes offen. Z.B. berechnet die DB durchschnittliche Lärmbelastung statt Spitzenwerte.
5. Ja zur Landschaftsschonung – aber verhältnismäßig:
Der Ausbau entlang der Rheintaltrasse wird den räumlichen Gegebenheiten des Rheintals nach Einschätzung der IHK nicht gerecht. Entlang der Rheintaltrasse ballen sich Verkehr und Besiedlung, während entlang der A5 genug freie Fläche besteht. Ein A5-palalleler Ausbau beeinträchtigt daher kaum das Gebot Landschaftsschonung.
6. Kosten müssen vollständig und langfristig berechnet werden:
Die Kosten-Nutzen-Rechnung der DB ist nach Ergebnisse der IHK unvollständig und überbewertet die Mehrkosten eines autobahnparallelen Ausbaus. Das Gutachten der Stadt Lahr zeigt, dass sich die DB bei einem Gleisausbau entlang der Autobahn Kapazitäten an der bestehenden Trasse erhalten würde. Diesen potentiellen Nutzengewinn blendet die DB in ihrem Gutachten aus. Hierin wird zudem nicht die lange Nutzung des Projekts berücksichtigt, was die Bewertung von Mehrkosten relativiert. Bei der Kostenrechnung der Antragstrasse werden gleichzeitig die Kosten außer Acht gelassen, die durch neue Lärmschutzauflagen in ein paar Jahren für Kommunen anfallen würden. Außerdem können durch die gleichzeitige Realisierung der autobahnparallelen Variante und des Ausbaus der A5 kostenreduzierende Synergieeffekte entstehen. Aufgrund dieser Defizite, kann die autobahnparallele Variante nicht auf Basis der DB-Berechnung abgelehnt werden.
Ansprechpartner:
Frau Gundhild Heigl
IHK Südlicher Oberrhein
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Fax: +49 (761) 3858-115
Zuständigkeitsbereich: Öffentlichkeitsarbeit
Herr Simon Kaiser
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
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